Hausbesuche

Hausbesuche

Hausbesuche – eine Frage der Verordnung

Wenn Sie sich bei uns zu einer Therapie anmelden, finden die Behandlungen in der Regel in der Praxis statt. Sollten Sie aus medizinischen Gründen nicht in der Lage sein, in die Praxis zu kommen, kann Ihr Arzt die Therapie als Hausbesuch verordnen. Nur in diesem Fall darf die Behandlung bei Ihnen zu Hause oder in einer entsprechenden Einrichtung (Senioren-, Kurzzeitpflegeheim, etc.) durchgeführt werden. Mit einigen Institutionen haben wir Kooperationsverträge, so dass wir auch dort vor Ort behandeln.

Kein Hausbesuch auf der Verordnung?

Sollte auf Ihrer Verordnung kein Hausbesuch von Ihrem Arzt vermerkt sein, führen wir bei Bedarf bei Ihnen zu Hause eine einmalige Beratung zur Integration in das häusliche Umfeld durch. Ziel ist es, Ihre individuellen Gegebenheiten vor Ort kennenzulernen, wenn nötig das Lebensumfeld und Bewegungsabläufe anzupassen und Sie gegebenenfalls hinsichtlich Hilfsmittel und deren Einsatz zu beraten.

Die Beratung zur Integration in das häusliche Umfeld ist, wie auch der reguläre Hausbesuch, eine Kassenleistung.

 

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